Prämienerhöhung: Wann du deine Versicherung kündigen kannst
28. September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Jeden Herbst flattern neue Prämien ins Haus. Eine Erhöhung ist ärgerlich, aber oft auch eine Chance: In vielen Fällen darfst du den Vertrag deswegen kündigen. Wichtig ist, ob es um die Grundversicherung oder um eine andere Versicherung geht.
Grundversicherung (KVG)
Die Krankenkasse muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen, in der Praxis bis Ende Oktober. Danach kannst du mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats kündigen, bevor die neue Prämie gilt (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für den Wechsel per 1. Januar heisst das:
- Die Kündigung muss bis 30. November bei deiner Krankenkasse eingegangen sein.
- Die neue Kasse muss dich in der Grundversicherung ohne Vorbehalt aufnehmen.
- Die alte Versicherung endet erst, wenn der neue Versicherer ihr bestätigt hat, dass du lückenlos versichert bist. Melde dich deshalb frühzeitig bei der neuen Kasse an.
Das Kündigungsrecht gilt übrigens auch dann, wenn die Prämie gleich bleibt: Mit einem Wechsel per Jahresende sparst du trotzdem, wenn eine andere Kasse günstiger ist.
Zusatz- und Sachversicherungen (VVG)
Bei Zusatzversicherungen, Hausrat, Haftpflicht oder Auto gibt es kein allgemeines gesetzliches Sonderkündigungsrecht für Prämienerhöhungen. Entscheidend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Viele Versicherer räumen dir bei einer Prämienanpassung ein Kündigungsrecht ein, das oft bis zum Tag vor Inkrafttreten der neuen Prämie gilt. Die genaue Frist steht meist direkt im Schreiben zur Prämienänderung.
Achtung: Nicht jede höhere Rechnung ist eine Prämienerhöhung im Sinne der AVB. Steigt die Prämie etwa wegen deines eigenen Schadenverlaufs (Bonus/Malus beim Auto) oder weil du älter geworden bist und das im Vertrag so vorgesehen ist, besteht häufig kein Sonderkündigungsrecht.
Vorsicht bei Zusatzversicherungen
Anders als in der Grundversicherung darf eine neue Kasse dich bei Zusatzversicherungen ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Kündige eine Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die schriftliche Zusage der neuen Versicherung vorliegt.
So gehst du vor
- Prämienschreiben genau lesen: Wird ein Kündigungsrecht genannt, und bis wann?
- Die neue Prämie mit Angeboten vergleichen, zum Beispiel über den Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch) für die Grundversicherung.
- Bei Zusatzversicherungen zuerst die Zusage der neuen Versicherung abwarten.
- Per Einschreiben kündigen, rechtzeitig vor Fristende. Es zählt der Eingang.
Wie Insurana hilft
Lädst du das Prämienschreiben oder die neue Police hoch, erkennt Insurana die geänderte Prämie und zeigt dir die Veränderung gegenüber dem bisherigen Stand. Erkennt die App eine Grundversicherung, setzt sie die Frist 30. November automatisch und erinnert dich rechtzeitig. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, entscheidest du selbst: Insurana vergleicht keine Anbieter und gibt keine Empfehlung ab.
Behalte deine Fristen automatisch im Blick
Insurana erkennt Kündigungsfristen und Doppelversicherungen automatisch aus deinen Policen.
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