Kündigungsfrist richtig berechnen: Monate, Eingang und Postweg
28. September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die meisten verpassten Kündigungen scheitern nicht am Willen, sondern an einer falschen Rechnung. Zwei Fehler sind besonders häufig: Monate werden in Tage umgerechnet, und es zählt das Absende- statt das Eingangsdatum.
Monate sind keine 30 Tage
Steht in deiner Police «Kündigungsfrist 3 Monate auf Ablauf», rechnest du in Kalendermonaten zurück, nicht mit 90 Tagen. Das macht einen Unterschied:
- Ablauf 31. Dezember, 3 Monate Frist: Die Kündigung muss bis 30. September eingehen. Wer 90 Tage abzieht, landet beim 2. Oktober und ist zwei Tage zu spät.
- Ablauf 30. Juni, 3 Monate Frist: Eingang bis 31. März.
- Ablauf 31. Dezember, 1 Monat Frist: Eingang bis 30. November, nicht 1. Dezember.
Faustregel: Endet der Vertrag am letzten Tag eines Monats, endet auch die Kündigungsfrist am letzten Tag des entsprechenden Monats.
Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie beim Versicherer eingetroffen ist. Das Datum des Poststempels hilft dir nicht. Plane deshalb Postweg und Wochenende ein:
- Versende die Kündigung mindestens eine Woche vor Fristende.
- Nutze Einschreiben, damit du den Eingang später belegen kannst.
- Verlasse dich nicht darauf, dass sich eine Frist verlängert, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende fällt.
Welche Form ist nötig?
Welche Form verlangt ist, steht in deinem Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Viele Versicherer akzeptieren heute auch eine Kündigung per E-Mail oder über das Kundenportal. Ein unterschriebener Brief per Einschreiben ist trotzdem der sicherste Weg, weil du Inhalt und Eingang nachweisen kannst. Bitte immer um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
Lange Laufzeiten: das Kündigungsrecht nach drei Jahren
Für Versicherungsverträge, die seit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Anfang 2022 abgeschlossen wurden, gilt ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht: Sie können in der Regel auf das Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart ist (Art. 35a VVG). Für ältere Verträge gelten die damals vereinbarten Bedingungen. Prüfe im Zweifel das Abschlussdatum deiner Police.
Sonderfall Krankenkasse
Die Grundversicherung (KVG) hat eigene Regeln: Nach der Mitteilung der neuen Prämie im Herbst muss deine Kündigung bis 30. November bei der Kasse eingehen, damit du per 31. Dezember wechseln kannst. Mehr dazu im Artikel Krankenkasse wechseln: Kündigungsfristen in der Schweiz.
Checkliste
- Ablaufdatum der Police heraussuchen (nicht das Abschlussdatum).
- Frist in Monaten zurückrechnen und das Eingangsdatum notieren.
- Eine Woche Puffer für den Postweg abziehen, das ist dein Versanddatum.
- Per Einschreiben senden und die Bestätigung aufbewahren.
- Neue Deckung so abschliessen, dass sie nahtlos anschliesst.
Wie Insurana hilft
Insurana liest Ablaufdatum und Kündigungsfrist aus deiner Police, rechnet in Kalendermonaten und zeigt dir neben dem Eingangsdatum auch den spätesten Versandtag. Bei automatisch verlängerten Verträgen wird die Frist jedes Jahr neu berechnet, und du bekommst rechtzeitig eine Erinnerung. Die Angaben sind eine Hilfe zum Selberprüfen: Massgebend sind immer dein Vertrag und die AVB.
Behalte deine Fristen automatisch im Blick
Insurana erkennt Kündigungsfristen und Doppelversicherungen automatisch aus deinen Policen.
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